13. AHV-Rente in der Schweiz: Wer hat Anspruch, wie hoch ist sie und wann wird sie ausbezahlt?
Ab Dezember 2026 erhalten die Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente der AHV in der Schweiz erstmals eine 13. AHV-Rente.
Diese zusätzliche Leistung wird einmal pro Jahr im Dezember ausbezahlt, zusammen mit der AHV-Rente für den Monat Dezember.
Doch wer hat Anspruch auf die 13. AHV-Rente? Wie hoch ist der Betrag? Muss ein Antrag gestellt werden? Und was bedeutet die 13. AHV-Rente für Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen?
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.
Was ist die 13. AHV-Rente?
Die 13. AHV-Rente ist eine zusätzliche jährliche Leistung für Personen, die eine Altersrente der AHV beziehen.
Bisher wurde die Altersrente der AHV zwölfmal pro Jahr ausbezahlt. Ab 2026 kommt jedes Jahr eine zusätzliche Auszahlung im Dezember hinzu.
Die erste 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 ausbezahlt.
Wer hat Anspruch auf die 13. AHV-Rente?
Grundsätzlich gilt: Wer im Dezember Anspruch auf eine Altersrente der AHV hat, erhält auch eine 13. AHV-Rente.
Es muss kein separater Antrag gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt automatisch durch die zuständige Ausgleichskasse.
Wie hoch ist die 13. AHV-Rente?
Die 13. AHV-Rente entspricht einem Zwölftel der Summe der im Laufe des Jahres ausbezahlten Altersrenten der AHV.
Beispiel: Eine Person erhält während des gesamten Jahres jeden Monat CHF 2'000 AHV-Rente. Insgesamt wurden damit CHF 24'000 ausbezahlt. Dieser Betrag wird durch 12 geteilt. Die 13. AHV-Rente beträgt in diesem Fall CHF 2'000.
Wenn sich die Höhe der Rente während des Jahres verändert, wird die 13. AHV-Rente anhand der tatsächlich ausbezahlten Rentenbeträge berechnet.
Wie hoch ist die maximale AHV-Rente im Jahr 2026?
Im Jahr 2026 beträgt die vollständige AHV-Altersrente je nach individueller Situation und Beitragsdauer mindestens CHF 1'260 und höchstens CHF 2'520 pro Monat.
Wer während des gesamten Jahres die maximale Altersrente von CHF 2'520 erhalten hat, kann entsprechend eine 13. AHV-Rente von CHF 2'520 erhalten.
Der genaue Betrag hängt jedoch von der persönlichen Situation und den im jeweiligen Jahr ausbezahlten Renten ab.
Muss die 13. AHV-Rente beantragt werden?
Nein.
Es ist kein separater Antrag erforderlich.
Die 13. AHV-Rente wird automatisch an Personen ausbezahlt, die im Dezember Anspruch auf eine Altersrente der AHV haben.
Die Auszahlung erfolgt zusammen mit der AHV-Rente für den Monat Dezember.
Gilt die 13. AHV-Rente auch für IV-Renten?
Nein.
Die 13. AHV-Rente gilt nur für Altersrenten der AHV.
IV-Renten werden weiterhin zwölfmal pro Jahr ausbezahlt.
Auch Hinterlassenenrenten, beispielsweise Witwen-, Witwer- und Waisenrenten, werden weiterhin zwölfmal pro Jahr ausbezahlt.
Was gilt für Ergänzungsleistungen?
Diese Frage ist für viele Rentnerinnen und Rentner besonders wichtig.
Die 13. AHV-Rente wird bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) nicht als Einkommen angerechnet.
Die Auszahlung der 13. AHV-Rente führt daher nicht aufgrund dieser zusätzlichen Zahlung zu einer Kürzung oder Aufhebung der Ergänzungsleistungen.
Was passiert, wenn sich die AHV-Rente während des Jahres verändert?
Wenn sich die Höhe der AHV-Rente während des Jahres verändert, wird die 13. AHV-Rente anhand der tatsächlich während des Jahres ausbezahlten Rentenbeträge berechnet.
Es ist deshalb nicht immer korrekt, einfach den Betrag der AHV-Rente im Dezember als Höhe der 13. AHV-Rente anzunehmen.
Massgebend ist die gesamte im betreffenden Jahr ausbezahlte Altersrente.
Wann wird die erste 13. AHV-Rente ausbezahlt?
Die erste 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 ausbezahlt.
Sie wird zusammen mit der Altersrente für den Monat Dezember überwiesen.
Anschliessend wird die 13. AHV-Rente jedes Jahr im Dezember ausbezahlt.
Zusammenfassung
Ab 2026 gilt:
- Die 13. AHV-Rente wird jedes Jahr im Dezember ausbezahlt.
- Sie betrifft Personen mit einer Altersrente der AHV.
- Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026.
- Die Höhe entspricht einem Zwölftel der im Laufe des Jahres ausbezahlten Altersrenten der AHV.
- Ein separater Antrag ist nicht erforderlich.
- IV-Renten werden weiterhin zwölfmal pro Jahr ausbezahlt.
- Hinterlassenenrenten werden ebenfalls weiterhin zwölfmal pro Jahr ausbezahlt.
- Die 13. AHV-Rente wird bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt.
Eine wichtige Neuerung für Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz
Die Einführung der 13. AHV-Rente ist eine wichtige Änderung für die Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten in der Schweiz.
Ab Dezember 2026 wird jedes Jahr eine zusätzliche Zahlung ausgerichtet.
Wer wissen möchte, wie hoch die persönliche 13. AHV-Rente ausfallen wird, sollte die während des Jahres tatsächlich ausbezahlten AHV-Renten berücksichtigen.
Die Informationen entsprechen den für 2026 geltenden offiziellen Angaben. Bei Fragen zur persönlichen Situation empfiehlt es sich, die zuständige AHV-Ausgleichskasse zu kontaktieren.